Trauma... und was uns sonst noch (be)trifft und bewegt
Trauma und Strafrecht / Opferschutz
Folgende Themenschwerpunkte werden in dem Seminar besprochen:
- Welches sind die oftmals einschlägigen Straftatbestände der Nebenklage und unter welchen Voraussetzungen sind diese erfüllt (gefährliche Körperverletzung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, etc.)?
- Welche Schritte müssen durch die Betroffenen unternommen werden, dass diese Delikte strafrechtlich verfolgt werden? Die Unterscheidung Offizialdelikte versus Antragsdelikte und die Unterscheidung Strafantrag versus Strafanzeige werden erklärt.
- Welche Phasen durchläuft ein Strafverfahren und mit welcher Dauer müssen die Betroffenen rechnen?
- Welche Rolle spielt das Opfer in einem solchen Verfahren?
- Kann eine mögliche Aussage wiederholt werden?
- Wann ist es sinnvoll sich auch als Opfer von einem Anwalt vertreten lassen?
- Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung gibt es für das Opfer?
- Welche Kosten würde eine Mandatierung eines Opferanwaltes mit sich bringen?
- Wie können Strafverfahren ausgehen (Einstellung, Urteil, etc.)?
Jana Jürgen
Strafverteidigerin und Anwältin im Bereich des Opferschutzes
Termin
Do, 26.09.2024, 09:30 – 13:00 Uhr
Gebühr: 125,00 €
Ermäßigte Gebühr für Mitglieder: 118,00 €
Zielgruppe
Alle